Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S.) befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner siebenjährigen Ausbildung. Dieser Status berechtigt mich zur unmittelbaren und eigenverantwortlichen therapeutischen Arbeit und verpflichtet mich zu regelmäßiger und intensiver Supervision, die bei erfahrenen und formal akkreditierten Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen stattfindet. Umgangssprachlich ist hier oftmals auch von im Status die Rede.
Bevor Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen die Ausbildung abschließen und sich in den offiziellen Register niedergelassener Psychotherapeut:innen beim Bundesministerium für Gesundheit eintragen dürfen, sind sie verpflichtet Klienten und Klientinnen vorab mehrere hundert Stunden psychotherapeutisch zu begleiten.
Psychotherapeuten und -therapeutinnen in Ausbildung unter Supervision bieten meist ihre Honorare zu günstigeren Preisen an, weil eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse nicht möglich ist. Ausnahmen gelten bei einzelnen Privatversicherungen.